Beginn
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Als Beginn der Fastnachtszeit galt bzw. gilt in den deutschsprachigen Ländern traditionell der Dreikönigstag.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich indes teilweise eine Vorverlegung auf den 11. November, 11:11 Uhr, eingebürgert.
Hintergrund für die Vorverlagerung ist, dass auch das Geburtsfest Christi bereits kurz nach dessen Fixierung im Jahr 354 eine mehrwöchige Fastenperiode vorsah. Analog zur Ostern wurde eine 40tägige Fastenzeit eingeführt, die allerdings nicht am 25. Dezember, sondern am 6. Januar, an Epiphanie, endete.
Da zumindest im lateinischen Abendland - im Gegensatz zum byzantinischen Osten - weder die Samstage noch die Sonntage zur Fastenzeit gerechnet wurden, erhielt man als Fastenbeginn den 12. November.
Der Termin des 11. November hatte somit eine ähnliche Funktion wie der Fastnachtsdienstag: Genauso wie an Fastnacht viele Fleischvorräte gegessen wurden, wurde mit dem Martinifasten die Vorweihnachtszeit eingeläutet.
Da die vorweihnachtliche Fastenzeit am 6. Januar endete, erklärt sich auch, warum die schwäbisch-alemannische Fastnacht an diesem Termin ihren offiziellen Fastnachtsbeginn feiert.

Thesen, die z. B. besagen, dass der 11.11. als Verhöhnung der Engländer, Franzosen und Polen die an diesem Tag das Ende des Ersten Weltkrieges 1918 feiern, als Karnevalsbeginn eingeführt wurde, sind daher nicht haltbar.
Wenn auch am 11.11. selbst vielerorts Veranstaltungen stattfinden, bleibt die Folgezeit bis zum Dreikönigstag gleichwohl weiterhin weitgehend karnevalsfrei, was mit der Rolle des Novembers als Trauermonat und dem besinnlichen Charakter der Advents- und Weihnachtszeit zusammenhängt.





