Mo21052012

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Verbraucher

gemuesestandBGB § 13  Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Begriff „Verbraucher“ hat den Ursprung in der Tätigkeit des Verbrauchens von Produkten, das heißt die entsprechende Person nimmt unter Umständen regelmäßig eine gewisse Menge davon und verwendet es für einen bestimmten Zweck, bis nichts mehr davon vorhanden ist, um sich anschließend ein neues zu beschaffen. Der gleiche Vorgang wird auch als Konsum bezeichnet, woraus sich die Bezeichnung „Konsument“ ableitet.

Schufa Auskunft

schufaVerbraucher können einmal pro Jahr kostenlos ihre Bewertung bei Auskunfteien wie der Schufa abfragen.

Das ist eine der Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die in Kraft getreten ist.

Millionen für fünf Minuten

heizungsableserSchon Wochen voraus kündigen sie sich durch einen DIN A4-Aushang an und mahnen in bestem Amtsdeutsch, dass "während des gesamten Zeitraums Ihre Anwesenheit erforderlich" ist.

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